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Daimos.de

Ein kleiner Mond, ein schönes Blog :)

so haben es heute die Richter des Bundesverfassungsgerichts auch gesehen und ihr Urteil abgegeben.

§10 Abs. 1 GG sagt:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung hat aber genau das getan:

Der Gesetzgeber sei “seiner Verantwortung für die Begrenzung und Verwendungszwecke” der Speicherung nicht gerecht geworden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Über die europarechtliche Zielsetzung der Datenspeicherung sei man mit dem deutschen Gesetz “weit hinausgegangen”. In der Urteilsbegründung heißt es, die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten sei geeignet, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann” (Quelle: Spiegel Online).

Also können wir frohlocken? Jein. Die Vorratsdatenspeicherung als solche ist nämlich nicht als verfassungswidrig eingestuft worden, “nur” die Umsetzung sei mehr als mangelhaft. Auf der anderen Seite: Sollten Daten nicht mehr verdachtsunabhängig, sondern bei einem begründeten Verdacht auf richterliche Anordnung gespeichert werden, habe ich damit kein Problem.

Wollen wir hoffen, dass Schnarri das Bundesjustizministerium seinen Job anständig macht und ein neues Gesetz verabschiedet, dass dem Grundgesetz entspricht und auch der Meinung der Bevölkerung gerecht wird.

Insofern kann ich Herrn RA Starostik nur mein Kompliment aussprechen – ich bin einer seiner knapp 35.000 Mandanten :D

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